AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SI VIS PACEM GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot der SI VIS PACEM GmbH zur Anwendung.
Gültigkeit: ab Oktober 2023

1.           Beitrittsbestimmungen

1.1        Das Mitglied muss mindestens 18 Jahre alt sein (ausser es ist ein Training für Kinder/Jugendliche und oder der gesetzliche Vertreter stimmt ausdrücklich zu) und befindet sich in sporttauglichem Gesundheitszustand.

1.2        Wer wegen Gewaltverbrechen und/oder anderen schweren Delikten vorbestraft ist, wird nicht zugelassen. Gleiches gilt für jeglichen Delikte, die nicht mit den Werten der SI VIS PACEM GmbH vereinbar sind. Auf Verlangen vom Mitglied jederzeit ist ein aktueller Strafregisterauszug vorzuweisen.

1.3        Wer falsche Angaben macht oder relevante Tatsachen verschweigt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge per sofort ausgeschlossen werden.

1.4        Die SI VIS PACEM GmbH ist berechtigt, Kursanmeldungen/Mitgliedschaftsanträge ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen.

2.           Abo / Kursanmeldungen

2.1        Das Trainingsabo/die Kursanmeldung ist persönlich und nicht übertragbar.

2.2        Die Kosten für IKMF-Pass (einmalig), IKMF T-Shirt/Hose und der IKMF Mitgliederbeitrag (jährlich) werden zum Mitgliedschaftsbetrag zusätzlich verrechnet.

2.3        Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Mitgliedschaftsbetrages, der Abogebühren und der weiteren obgenannten Kosten.

2.4        Das Mitglied hat das Recht, nach Rücksprache mit dem Instruktor, Prüfungen der IKMF zu absolvieren.

2.5        Das Mitglied ist verpflichtet, im Training ein IKMF T-Shirt und eine IKMF Hose, wie sie beim Instruktor zu beziehen sind, zu tragen.

2.6        Das Mitglied verpflichtet sich, in hygienisch akzeptablen Zustand, in sauberer Trainingskleidung zum Training zu erscheinen. Fussbekleidung (Schuhe oder Socken) je nach den örtlichen Benutzungsregeln und in Absprache mit dem Instruktor.

3.           AGB, Betriebsordnung, Nutzungsreglemente, Schulregeln, Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, die Betriebsordnung, Nutzungsreglemente sowie die Schulregeln einzuhalten und den Anweisungen des Instruktors Folge zu leisten. Es gelten die lokalen Betriebsordnungen und Nutzungsreglemente sowie die Regeln der Schule.

4.           Zahlung

4.1        Der Mitgliedschaftsbeitrag und die Abogebühren sind vorschüssig per Vertragsabschluss bzw. per Vertragsverlängerung zu bezahlen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2        Das Nichtbezahlen der Beträge gilt nicht als Abmeldung.

4.3        Das Mitglied anerkennt den Kostentarif von CHF 50.- pro Mahnung.

5.           Durchführung

5.1        Um die Trainings unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, kann für jedes Angebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl festgelegt werden. Die Trainingsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei Unterbestand einer Gruppe kann es in Einzelfällen vorkommen, dass das Training unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmer durchgeführt wird, jedoch der Kurs-/Mitgliedschaftsbetrag entsprechend erhöht werden muss.

5.2        Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird ein Kurs in der Regel nicht durchgeführt und der Kursbetrag erlassen bzw. rückerstattet.

5.3        Die SI VIS PACEM GmbH behält sich das Recht vor, für bestimmte Kurse oder einzelne Lektionen externe Instruktoren und Referenten beizuziehen.

5.4        Die Schule ist gemäss dem jeweils aktuellen Stundenplan geöffnet. Während den Ferien kann der Betrieb zeitweise geschlossen sein. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingsstunden werden vorbehalten und berechtigen nicht zu Rückforderungen oder Verlängerung der des Abos.

6.           Nutzung

6.1        Nicht besuchte Trainingseinheiten oder Kurse berechtigen weder zur Reduktion noch Rückforderung des Kurs-/Abokosten.

6.2        Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst jeweils von mindestens einem Monat) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 Monat unterbrochen werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Unterbruch muss mindestens 10 Tage vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Unterbruch ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlichen bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden; ansonsten wird er nicht berücksichtigt. Nach Wiederaufnahme der Mitgliedschaft wird die Laufdauer des Vertrages angepasst. Für geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung im Ausland, Stage, Ferien etc. gelten die gleichen Bedingungen.

7.           Zuwiderhandlung

              Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung und die Nutzungsreglemente oder die Weisungen des Instruktors können das Aussprechen eines Hausverbots und Ausschluss vom Training zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Abo- /Kurskosten.

8.           Vertragsdauer

8.1        Die Vertragsdauer entspricht, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, der Abodauer.

8.2        Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch um dieselbe Dauer, wenn er nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich per Brief oder Mail gekündigt wird (ausgenommen hiervon: 10+1 er Abos).

8.3        Die Verlängerung des Vertrages kann von der SI VIS PACEM GmbH ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

8.4        Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können in Härtefällen wie länger andauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus der Trainingsregion (>30km), gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Ein entsprechendes schriftliches Gesuch ist unter Beilage der entsprechenden Belege an den Instruktor zu richten.

9.           Bildrechte

              Das Mitglied stimmt umseitiger Vertragsunterzeichnung jeder Veröffentlichung, der von ihm gemachten Krav Maga Trainings – Aufnahmen zu. Das Mitglied, kann jedoch im Vertrag die «Verpixelung» seines Gesichtes auf den Aufnahmen verlangen. Das Mitglied verzichtet auf Honorarzahlungen in jeglicher Form und erhebt keinerlei Ansprüche. Die Namensnennung der Abgelichteten steht im Ermessen von Marc Séquin resp. der SI VIS PACEM GmbH. Das Mitglied gestattet Marc Séquin resp. der SI VIS PACEM GmbH die Nutzung der Fotos für alle Medien (Print- und Presseerzeugnissen sowie Internet und Film). Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung der Verwendung ist nicht vereinbart. Der Weiterverkauf der Bilder ist nicht zulässig. Marc Séquin resp. die SI VIS PACEM GmbH versichern, dass das Bildmaterial nicht für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen oder in rufschädigender Art verwendet wird.

10.        Haftung

10.1      Das Mitglied verpflichtet sich, Krav Maga nur im Notfall und unter den Voraussetzungen von Notwehr/Notstand zum Schutz und Verteidigung von sich selbst und/oder Dritten einzusetzen und ist für seine Handlungen vollumfänglich selbst verantwortlich.

10.2      Für Schäden infolge eines Unfalls und/oder einer Verletzung, welche durch das Training/den Einsatz von Krav Maga, egal ob sie im direkten oder indirekten Zusammenhang im Unterricht oder durch Dritte entstanden ist, ist jegliche Haftung der SI VIS PACEM GmbH und/oder seiner Instruktoren ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

10.3      Die SI VIS PACEM GmbH und/oder deren Instruktoren haften nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, etc. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.

10.4      Das Mitglied haftet für Schäden, welche es den zur Verfügung gestellten Gegenständen/Trainingsmaterial mindestens fahrlässig zufügt. Der Abschluss einer entsprechende Versicherung ist Sache des Mitglieds.

11.        Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

12.        Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der SI VIS PACEM GMBH / ihrer Instruktoren und oder Marc Séquin ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist St. Gallen.